Preisfähig sind natürliche Personen oder Teams aus natürlichen Personen. Unternehmen sind von der Auszeichnung ausgeschlossen. Der Stiftungspreis richtet sich nicht an Personen, deren entlohnte berufliche Rolle bereits öffentliche Anerkennung in der Pflege umfasst, etwa Politiker oder Verbände.

Maßgeblich ist die persönliche beziehungsweise teambezogene Leistung in der Pflege- und Managementpraxis und ihr Nutzen für die Alten- und Langzeitpflege.