Die Stiftung verfügt über Vorstand und Stiftungsrat. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und setzt den Stiftungszweck um. Der Stiftungsrat entscheidet über Grundsätze der Zweckverwirklichung und beruft die Jury.
Die Vergabe des Stiftungspreises erfolgt durch eine unabhängige Jury. Damit ist die Auswahl fachlich fundiert und organisatorisch vom operativen Geschäft der Stiftung getrennt.




